Ein Klick auf „Jetzt teilnehmen“, drei Felder ausgefüllt, und schon bist du im Rennen um das E-Bike. Was der Klick tatsächlich kostet, steht nicht neben dem Button, sondern in den Teilnahmebedingungen – und dort heißt es selten „wir melden uns nur, wenn du gewinnst“.
Wir betreiben TempsMail und sehen die Folge dieses Klicks jeden Tag von der anderen Seite: Wegwerf-Postfächer, die genau eine Bestätigungsmail und einen Rabattcode entgegennehmen und danach wieder verschwinden. Gewinnspiele und Newsletter-Gutscheine sind mit Abstand der häufigste Grund, warum Leute bei uns landen.
Ein Gewinnspiel ist keine Wohltätigkeit, sondern ein Geschäftsmodell. Der Preis ist das Marketingbudget, die Gegenleistung sind deine Kontaktdaten – und bei vielen Portalen nicht nur für den Veranstalter selbst. Die Teilnahme ist dann an eine Einwilligung gekoppelt, die deine Adresse an eine Liste von „Sponsoren“ oder „Werbepartnern“ weitergibt. Diese Liste kann zwei Namen lang sein oder zwanzig.
Deshalb fühlt es sich an, als löse ein einziges Gewinnspiel eine Lawine aus: weil es technisch genau das tut. Du hast einmal zugestimmt, aber zehn Absender haben jetzt eine Rechtsgrundlage.
Bevor du etwas abschickst, zwei Dinge nachsehen – es dauert dreißig Sekunden:
Der Haken ist offensichtlich, sobald man ihn einmal gehört hat: die Gewinnbenachrichtigung geht an genau diese Adresse. Und sie hat meist eine Frist – oft nur wenige Tage, in denen du dich melden musst. Ist das Postfach bis dahin weg, hast du gewonnen und wirst es nie erfahren.
Wofür eine Wegwerf-Adresse also nicht taugt:
Unsere Faustregel: Wegwerf-Adresse für den Code, echte Adresse für alles, was du später noch brauchst. Für gewöhnliche Anmeldungen haben wir das in einem eigenen Beitrag auseinandergenommen.
Werbung per E-Mail ohne deine vorherige ausdrückliche Einwilligung ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung – also nicht bloß unhöflich, sondern unzulässig. Genau deshalb hat sich das Double-Opt-In-Verfahren etabliert: Der Absender muss belegen können, dass die Einwilligung von dir kam und nicht von jemandem, der deine Adresse eingetippt hat.
Und wenn die Mails trotzdem kommen: Die DSGVO gibt dir den Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 und die Löschung deiner Daten nach Art. 17. Beides schriftlich beim Absender, und wenn nichts passiert, bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde. Die Verbraucherzentralen halten dafür Musterschreiben bereit.
Das alles funktioniert – kostet aber Zeit und mehrere Mails hin und her. Eine Adresse, die du nach dem Code einfach schließt, spart dir den ganzen Vorgang.
Ja. Niemand ist verpflichtet, seine Hauptadresse für ein Gewinnspiel oder einen Newsletter herzugeben. Unzulässig wird es, wenn du damit gegen die Teilnahmebedingungen verstößt – etwa bei Mehrfachteilnahmen, obwohl nur eine erlaubt ist.
Lang genug für Bestätigungsmail und Code. Sie ist zum Wegwerfen gedacht, nicht zum Behalten.
Ja, das ist der häufigste Anwendungsfall bei uns. Der Posteingang aktualisiert sich von selbst, du musst die Seite nicht neu laden.
Dann filtert der Anbieter bekannte Wegwerf-Domains. Probiere eine andere verfügbare Domain – oder überlege, ob dir dieses Gewinnspiel deine echte Adresse wert ist. Bei Plattformen wie Discord ist dieser Filter besonders streng.
Gewinnspiele sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Rechnung drei Wochen später kommt, in Form von Werbemails aus Firmen, von denen du nie gehört hast. Wenn du den Preis ohnehin nicht erwartest, darf die Adresse ruhig eine zum Wegwerfen sein.